Sachkundenachweis für Hundehalter nach dem NHundG

Oder auch HUNDEFÜHRERSCHEIN genannt

 

Hier in Niedersachsen ist es nun einige Zeit Pflicht, wenn man in den letzten 10 Jahren keinen Hund für mindestens 2 Jahre gehalten hat, einen Sachkundenachweis zu erbringen.

Dieser Sachkundenachweis besteht aus zwei Teilen:

- Theoretische Prüfung (am besten schon vor der Anschaffung des Hundes)

- Praktische Prüfung (der Hund sollte hier 1 Jahr alt sein)

 

Wir bieten Ihnen:

- mehrmals im Jahr einen Vorbereitungskurs auf die theoretische Prüfung

- Abnahme des theoretischen Sachkundenachweises für Hundehalter n. d. NHundG

- mehrmals im Jahr finden Vorbereitungskurse auf die praktische Prüfung statt

(Hier wird gemeinsam mit 4 Teams in 10 Std. auf die Prüfung hingearbeitet)

- mehrmals im Jahr findet eine Generalprobe für die praktische Prüfung statt (Hier wird der Prüfungsablauf erläutert und einmal durchgespielt. Sie können Fragen stellen und prüfen, ob Sie und Ihr Hund den Anforderungen schon gewachsen sind.)

- Abnahme des praktischen Sachkundenachweises nach dem NHundG

 

Bitte melden Sie sich bei Nicole

unter folgender Telefonnummer 0162-97 280 47

Oder schauen Sie auf der Homepage: www.hundeschule-bei-nicole.de vorbei